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Wissenswertes
 
 
 
 

Wissenswertes über KFZ-Schäden

 

  Totalschaden
 
Von einem Totalschaden spricht man, wenn
Totalschaden
  • die völlige Zerstörung des Fahrzeugs oder Unmöglichkeit der Reparatur aus technischen Gründen vorliegt(technischer Totalschaden).
  • unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Gegebenheiten nicht mehrvon Reparaturwürdigkeit gesprochen werden kann (wirtschaftlicher Totalschaden).
  • dem Geschädigten die Reparatur nicht zugemutet werden kann, obwohl die Summe aus Minderwert und Reparaturkosten geringer ist als die Differenz zwischen Wiederbeschaffung und Restwert (unechter Totalschaden). 

Teilkaskoschaden

Unter einer Teilkaskoversicherung versteht man eine Zusatzversicherung zur Haftpflichtversicherung, die Überschwemmungs-, Glasbruch-, Sturm-, Hagel-, Blitzschlag-, Entwendungs- und Wildschäden abdeckt.

Die Regulierung erfolgt ebenso wie bei vollkaskoversicherten Fahrzeugen unter Berücksichtigung der Allgemeinen Bedingungen für Kraftfahrtversicherung (AKB).

Mut- und böswillige Beschädigung sowie Unfallschäden werden bei einer Teilkaskoversicherung vom Versicherer nicht übernommen (Ausnahme sind Glasschäden).

Über den Versicherungsvertrag kann eine Kaskoversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung vereinbart werden.

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