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Wissenswertes über KFZ-Schäden
Totalschaden
Teilkaskoschaden Unter einer Teilkaskoversicherung versteht man eine Zusatzversicherung zur Haftpflichtversicherung, die Überschwemmungs-, Glasbruch-, Sturm-, Hagel-, Blitzschlag-, Entwendungs- und Wildschäden abdeckt. Die Regulierung erfolgt ebenso wie bei vollkaskoversicherten Fahrzeugen unter Berücksichtigung der Allgemeinen Bedingungen für Kraftfahrtversicherung (AKB). Mut- und böswillige Beschädigung sowie Unfallschäden werden bei einer Teilkaskoversicherung vom Versicherer nicht übernommen (Ausnahme sind Glasschäden). Über den Versicherungsvertrag kann eine Kaskoversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung vereinbart werden. |