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Wissenswertes
 
 
 
 

Wissenswertes über KFZ-Schäden

 

  Restwert


Unter Umständen besitzt das verunfallte Fahrzeug auf Grund noch unbeschädigter, wiederverwendbarer Fahrzeugteile und Aggregate einen finanziellen Wert. Aus mehreren Angeboten ermittelt der Sachverständige einen verbindlichen Restwert, zu dem das Fahrzeug vom Kunden an den im Gutachten aufgeführten Restwertanbieter sofort verkauft werden kann.

Restwert bei Totalschaden


Unter dem Restwert im Totalschadenfall wird der Wert für den verbleibenden Fahrzeug- und Fahrzeugteilerest verstanden. Die Ermittlung des Restwertes erfolgt im Kaskoschaden genau so wie im Haftpflichtschaden.

Reparaturkosten beim Kaskoschaden
 

 

Im Unterschied zum Haftpflichtschaden werden beim Kaskoschaden die Reparaturkosten für eine fachgerechte Instandsetzung übernommen, wobei eine Minderung vom äußeren Ansehen in Kauf genommen werden muß (AKB § 13,6). Zum Beispiel ist beim Kaskoschaden die Beilackierung von angrenzenden Flächen zur Angleichung von Farbtondifferenzen nicht ersatzpflichtig.

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