Wissenswertes über KFZ-Schäden
Restwert
Unter Umständen besitzt das verunfallte Fahrzeug auf Grund
noch unbeschädigter, wiederverwendbarer Fahrzeugteile und Aggregate
einen finanziellen Wert. Aus mehreren Angeboten ermittelt der Sachverständige
einen verbindlichen Restwert, zu dem das Fahrzeug vom Kunden an den im
Gutachten aufgeführten Restwertanbieter sofort verkauft werden kann.
Restwert bei Totalschaden
Unter dem Restwert im Totalschadenfall wird der Wert für den
verbleibenden Fahrzeug- und Fahrzeugteilerest verstanden. Die Ermittlung
des Restwertes erfolgt im Kaskoschaden genau so wie im Haftpflichtschaden.
Reparaturkosten beim Kaskoschaden
Im Unterschied zum Haftpflichtschaden werden beim Kaskoschaden die Reparaturkosten
für eine fachgerechte Instandsetzung übernommen, wobei eine Minderung
vom äußeren Ansehen in Kauf genommen werden muß (AKB §
13,6). Zum Beispiel ist beim Kaskoschaden die Beilackierung von angrenzenden
Flächen zur Angleichung von Farbtondifferenzen nicht ersatzpflichtig.
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