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Wissenswertes
 
 
 
 

Wissenswertes über KFZ-Schäden

 

  Glaschaden


Unter Glasschaden ist ein Bruch an Verglassung bzw. glasähnlichen Teilen wie Spiegel, Blinkleuchten, Glasdach und Scheinwerfer zu verstehen.

Die Entschädigung umfaßt auch den Mehrwert einer Sonderausführung, wie heizbare Heckscheiben oder eingebaute Radioantenne sowie die Dichtung und die zur Reparatur notwendigen Lohnkosten.
Wird ein beschädigtes oder zerstörtes Glasteil nur als komplette Einheit geliefert (z.B. Scheinwerferglas mit Reflektor), so sind auch diese zusätzlichen Kosten zu übernehmen.Folgeschäden wie Splitterbeseitigung, Polsterschäden und Lackbeschädigungen am eigenen Fahrzeug werden nicht ersetzt.

Auch im Totalschadenfalle sind sämtliche Schäden an der Verglasung durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Der Leistungsumfang muß jedoch mit der Versicherung abgeklärt werden.

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