Wissenswertes über KFZ-Schäden
Glaschaden
Unter Glasschaden ist ein Bruch an Verglassung bzw. glasähnlichen
Teilen wie Spiegel, Blinkleuchten, Glasdach und Scheinwerfer zu verstehen.
Die Entschädigung umfaßt auch den Mehrwert einer Sonderausführung,
wie heizbare Heckscheiben oder eingebaute Radioantenne sowie die Dichtung
und die zur Reparatur notwendigen Lohnkosten.
Wird ein beschädigtes oder zerstörtes Glasteil nur als komplette
Einheit geliefert (z.B. Scheinwerferglas mit Reflektor), so sind auch diese
zusätzlichen Kosten zu übernehmen.Folgeschäden wie Splitterbeseitigung,
Polsterschäden und Lackbeschädigungen am eigenen Fahrzeug werden
nicht ersetzt.
Auch im Totalschadenfalle sind sämtliche Schäden an der Verglasung
durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Der Leistungsumfang muß
jedoch mit der Versicherung abgeklärt werden.
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