Wissenswertes über KFZ-Schäden
Elementarschaden
Bei Elementarschäden hat der Versicherungsnehmer durch geeignete
Unterlagen wie Zeitungsausschnitte oder Bescheinigung von Wetterämtern
nachzuweisen, daß für den Tag des Schadens die zur Anerkennung
nötigen Verhältnisse geherrscht haben.
Sturmschäden müssen bei Windstärke über 8 Beaufort
entstanden sein und auf an- oder abgewehrte Gegenstände zurückzuführen
sein.
Bei Blitzschäden muß der Schaden durch Blitzschlag entstanden
sein.
Gedeckt sind hier Schäden, die durch Herabfallen von Teilen eines
durch Blitzschlages getroffenen Baumes oder Gebäudes verursacht werden.
Ebenso sind Schmor- bzw. Sengschäden am Fahrzeug in Folge der Einwirkung
eines Blitzes abgedeckt.
Schäden aufgrund von Schreckreaktionen des Fahrers sind dagegen
nicht durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt.
zurück zu Auswahl |