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Wissenswertes
 
 
 
 

Wissenswertes über KFZ-Schäden

 

  Elementarschaden


Bei Elementarschäden hat der Versicherungsnehmer durch geeignete Unterlagen wie Zeitungsausschnitte oder Bescheinigung von Wetterämtern nachzuweisen, daß für den Tag des Schadens die zur Anerkennung nötigen Verhältnisse geherrscht haben.

Sturmschäden müssen bei Windstärke über 8 Beaufort entstanden sein und auf an- oder abgewehrte Gegenstände zurückzuführen sein.

Bei Blitzschäden muß der Schaden durch Blitzschlag entstanden sein.

Gedeckt sind hier Schäden, die durch Herabfallen von Teilen eines durch Blitzschlages getroffenen Baumes oder Gebäudes verursacht werden.

Ebenso sind Schmor- bzw. Sengschäden am Fahrzeug in Folge der Einwirkung eines Blitzes abgedeckt.

Schäden aufgrund von Schreckreaktionen des Fahrers sind dagegen nicht durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt.

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