Unter Brandschäden versteht man Schäden, die durch offene
Flammenbildung entstanden sind. Dies gilt auch für Brände, die
mit dem Fahrzeug selbst nichts zu tun haben.
Von einem Sachverständigen
wird erwartet, daß er die Ursache des Schadens ermittelt, damit ggf.
das schadenverursachende Teil vom Rechnungsbetrag abgezogen wird.